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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind gültig für Personalrecruitment und die Abwicklung des
Auftrages mit der Firma
TelactivSeminare, Zur Wende 20, 53819 Neunkirchen
im folgenden "TelactivSeminare" genannt.
1. Zustandekommen des Vertrages
1.1 Der Auftraggeber gibt das telefonische Personalrecruitment
schriftlich (Post, Fax, Mail) bei TelactivSeminare in Auftrag.
1.2 Die Auftragserteilung muss vier Wochen vor der geplanten Maßnahme
erfolgt se in.
1.3 TelactivSeminare beteiligt sich an keinerlei Kosten, die im Laufe
der telefonischen Personalrecruitments anfallen. So geht die Schaltung
der Annoncen in den Printmedien oder anderen Medien zu Lasten des
Auftragsgebers.
1.4 Eine Hotline-Telefonnummer wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
1.5 Der Vertrag kommt mit dem Eingang der unterschriebenen Vereinbarung
zustande.
2. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Das Briefing erfolgt telefonisch oder per Post, Fax oder Mail. Wird
ein Briefing am Ort des Auftraggebers gewünscht, so werden Fahrtkosten
für die Hin- und die Rückfahrt in Höhe von Euro 0,38 berechnet.
Eventuell anfallenden Flugkosten werden nach Aufwand berechnet.
2.2 Die jeweils gültigen Preise sind in der Vereinbarung aufgeführt.
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der z.Zt. gültigen MWST.
2.3 Die telefonischen Personalrecruitments beinhalten die telefonische
Annahme der Bewerber, die Beurteilung durch TelactivSeminare, das
Ausfüllen der schriftlichen Beurteilungsbögen je Bewerber und das
Zusenden der Bögen (per Post, Fax oder Mail).
2.4 Mitschnitte der Telefonate finden aus rechtlichen Gründen nicht
statt.
2.5 Der Preis für die telefonischen Personalrecruitments werden dem
Auftraggeber nach erfolgter Durchführung in Rechnung gestellt. Die
Rechnung ist innerhalb 21 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
2.6 Wird das telefonische Personalrecruitment am Sitz des Auftraggebers
gewünscht und durchgeführt, so wird zusätzlich zu den in Punkt 2.1
aufgeführten Fahrtkosten und den Kosten für die Einheiten ein Betrag
von Euro 500 je Tag in Rechnung gestellt.
3. Stornierung
3.1 Kann ein telefonisches Personalrecruitment aus Gründen, die vom
Auftraggeber zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, so entstehen
bei Absage innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn 100% des Honorars
als Stornokosten. Bei Absage innerhalb der 3. und 4. Woche vor Beginn
entstehen 50% des Honorars als Stornokosten. Bei mehr als 4 Wochen vor
Beginn entstehen keine Kosten.
3.2 Die Durchführung des telefonischen Personalrecruitments ist nicht
an eine bestimmte Person gebunden. Die Durchführung erfolgt durch
qualifiziertes Personal der TelactivSeminare. In der Regel durch die
Inhaberin von TelactivSeminare, Frau Mareike Fromme. Treten nicht von
TelactivSeminare zu vertretende Umstände ein, die die Durchführung des
telefonischen Personalrecruitments unmöglich machen, so ist
TelactivSeminare unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten
berechtigt, die Dienstleistung an einem gemeinsam mit dem Auftraggeber
neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
3.3 Storno- und Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
4. Allgemeine Bestimmungen
4.1 Die Organisation vor Beginn des telefonischen Personalrecruitments
liegt beim Auftraggeber.
4.2 Der Auftraggeber informiert die TelactivSeminare vor und während
der vereinbarten Maßnahme laufend über sämtliche Umstände, die für
die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
4.3 Es wird eine Kontaktperson benannt.
4.4 Die TelactivSeminare verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher
geschäftlich relevanten Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit
mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.5 Der Datenschutz der Bewerberdaten wird von TelactivSeminare
garantiert.
5. Urheberrechte
5.1 Die Beurteilungsbögen von TelactivSeminare dürfen nicht – auch
nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von TelactivSeminare
reproduziert, vervielfältigt oder in anderer Weise zur öffentlichen
Wiedergabe genutzt werden.
6. Haftungsausschluß
6.1 TelactivSeminare haftet nicht für Mängel in der Vorbereitung
seitens des Auftragsgebers oder der von ihm beauftragten Personen und
Medien.
6.2 TelactivSeminare haftet nicht für technische Probleme während der
vereinbarten telefonischen Personalrecruitmentdurchführung.
6.3 Das telefonische Personalrecruitment beinhaltet keinen
Haftungsanspruch für eventuelle Nichteignung der Bewerber. Eine Prüfung
der privaten und beruflichen Vorgeschichte der Bewerber findet nicht
durch die TelactivSeminare statt.. Ausgeschlossen sind
Schadensersatzansprüche bei entgangenen geschäftlichem Gewinn,
verursacht durch die Bewerber.
6.4 Die telefonische Beurteilung bezieht sich auf die
kommunikatorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in den Telefonaten
hervortraten.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Für das Vertragsverhältnis wird deutsches Recht zugrunde gelegt.
7.2 Gerichtsstand ist Siegburg.
7.3 Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine
Ersatzregelung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst
nahe kommt.
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