Geschäftsbedingungen für Seminare

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind gültig für Schulungen (Trainings, Workshops, Telefon-Livecoachings, Supervising, Coaching Face-To-face - im folgenden "Seminare" genannt) der Firma TelactivSeminare®, Zur Wende 20, 53819 Neunkirchen, im folgenden "TelactivSeminare®" genannt.
Bei Konflikten zwischen Seminarvereinbarung und AGB´s liegt der Vorrang bei der Seminarvereinbarung.

1. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
1.1 Der Auftraggeber meldet sich selbst oder/und die TeilnehmerInnen zu den vorher vereinbarten Seminaren an.
1.2 Bei Seminaren exklusiv für ein Unternehmen werden die Seminartage gemeinsam mit dem Auftraggeber geplant und fest gebucht.
1.3 Der Vertrag kommt mit dem Eingang der schriftlichen, verbindlichen Bestätigung der Seminar-
vereinbarung zustande.

2. Preise, Zahlungsbedingungen
2.1 Das Honorar für das jeweilige Seminar ist in der Seminarvereinbarung aufgeführt. Alle genannten Preise (Ausnahmen stehen in der Seminarvereinbarung) verstehen sich zuzüglich der z.Zt. gültigen MWST. Die Fahrtkosten für TrainerInnen von TelactivSeminare® für die Hin- und Rückfahrt werden mit der jeweils gültigen Km-Pauschale berechnet oder Taxifahrten gegen Belege, und/oder Belege Zugkarten, Belege Flugscheine oder einer Pauschale.
2.2 Das Honorar beinhaltet die Seminardurchführung, die Seminarunterlagen, die Auswertungsbögen pro TeilnehmerIn zum Beispiel im Drei-Phasen-Modell und im Telefon-Livecoaching, sowie die Beratung zwischen den Phasen beim Drei-Phasen-Modell oder nach Durchführung der Seminare (per Telefon, Mail, Fax).
2.3 Das Honorar für ein Seminar wird dem Auftraggeber nach erfolgter Durchführung in Rechnung gestellt. Beim Drei-Phasen-Modell und den Livecoachingtagen, Coachingtagen, Face-To-Face-Tagen nach der jeweiligen Durchführung einer Phase bzw. des Livecoachingtages etc. Die Rechnung ist innerhalb 21 Tagen nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
2.4 Hotelkosten werden nach Aufwand (Beleg) und die Verpflegung nach gesetzlicher Pauschale dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (abweichend kann in einem Rahmenvertrag eine Pauschale vereinbart werden).

3. Stornierung von Seminartagen
3.1 Kann ein Seminar aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, so entstehen bei Absage innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn 100% des Honorars zusätzlich zum Seminartag als Stornokosten. Bei Absage innerhalb der 3. und 4. Woche vor Beginn entstehen 50% des Honorars zusätzlich zum Seminartag als Stornokosten, es sei denn die der Auftragsnehmerin durch die Absage entstandenen Kosten lagen nachweislich niedriger. Bei einem Absagezeitpunkt von mehr als 4 Wochen vor Beginn entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. Bei einem Rahmenvertrag wird auf der Basis von Kulanz versucht, auch bei kurzfristigen Verlegungen eine Regelung in gegenseitigem Einverständnis zu finden.
3.2 Kann ein Seminar durch die TrainerIn von TelactivSeminare® wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger, von der TrainerIn nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, so ist die TrainerIn unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistung an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
3.3 Storno- und Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.4 Die Stornofristen beziehen sich auf den jeweiligen terminierten einzelnen Seminartag.
3.5 Die Verlegung einzelner Seminartage bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Die Durchführung der verlegten Seminartage (gerechnet ab Termin gemäß Seminarverein-
barung) hat innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten zu erfolgen. Nicht-Durchführung seitens des Auftraggebers entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
3.6. In einem Rahmenvertrag vereinbarte Tage sind innerhalb der gesamten Laufzeit abzunehmen; geschieht dies durch Verschulden des Auftraggebers nicht, so werden auch die nicht abgenommenen Tage berechnet.
3.7 Bei Seminaren, die in internen Weiterbildungsbroschüren publiziert werden, und für die sich nicht genügend TeilnehmerInnen angemeldet haben, gilt eine vereinfachte besondere Absage-Regelung, die gesondert vereinbart wird.
3.8 Stornierungen im Sinne des Absatzes 3 bedeuten in keinem Falle eine Rücktrittsmöglichkeit von der Seminarvereinbarung.

4. Allgemeine Bestimmungen
4.1 Die Seminarorganisation liegt beim Auftraggeber. Die Tagungstechnik: Telefon mit Lautsprecheinrich-
tung, Telefonraum, Flipchart, Overhead-Projektor, Seminarraum, Adressen für die TeilnehmerInnen bei Outboundtelefonaten - wird vom Auftraggeber bereitgestellt.
4.2 Der Auftraggeber informiert die Trainerin vor und während der vereinbarten Seminarmaßnahme laufend über sämtliche Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
4.3 Es wird eine Kontaktperson benannt.
4.4 Die TrainerIn verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanten Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
4.5 Der Datenschutz der Kundendaten wird von der TrainerIn garantiert.
4.6 Die rechtlichen Bestimmungen bei Outboundtelefonaten bitten wir zu beachten.
4.7 Es werden nur ganze Tage durchgeführt. Innerhalb eines Rahmenvertrages sind auch Durchführungen von halben Tagen möglich, die dann auch nur mit dem halben Tagesatz berechnet werden.
4.8. Der Aufschlag für eine Durchführung an einem Samstag beträgt 20 % des Honorares und für einen Sonntag 40 %.

5. Urheberrechte
5.1 Ein Ton- oder Videomitschnitt von Seiten des Auftraggebers oder der TeilnehmerInnen der Seminare ist ohne schriftliche Genehmigung von TelactivSeminare® nicht gestattet.
5.2 Die Arbeitsunterlagen von TelactivSeminare® dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilli-
gung von TelactivSeminare® reproduziert, vervielfältigt oder in anderer Weise zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.

6. Schlussbestimmungen
6.1 Für das Vertragsverhältnis wird deutsches Recht zugrunde gelegt.
6.2 Gerichtsstand ist Siegburg.
6.3 Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6.4 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Stand: Oktober 2009

 

 
TelactivSeminare®, Zur Wende 20, D-53819 Neunkirchen, Tel.: 02247 / 96 97 65,